In den vergangenen Tagen ging die Meldung durch die Medien, dass die
Bundesagentur für Arbeit (BA) eine
Dienstanweisung an die Jobcenter und Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften herausgegeben hat, in der die
Mitarbeiter an- gewiesen wurden, Hartz-IV-Empfänger zu
„observieren“, sobald ein schwerwiegender
Verdacht auf Betrug bestehe. In diese Observierungen inbegriffen sollten auch
Hausbesuche sein, bei denen unter anderem sogar
Schrank- durchsuchungen erlaubt werden sollten, „wenn eine Sachverhalts- aufklärung
sonst nicht möglich“ sei.
Nicht einmal Strafermittlungsbehörden besäßen die
Kompetenzen, die die Bundesagentur sich hier
anmaße – mit diesem Vorwurf reagierte das
Er- werbslosenforum auf die Nachricht. Nach deutlichen
Protesten von dieser Seite und der Kritik, bei der Kontrolle von mutmaßlichen Betrügern zunehmend „
nach- richtendienstliche Methoden“ zu verwenden, wurde dieser
Observationspassus nun jedoch wieder
gestrichen, wie die BA und das
Bundesarbeitsministerium bekanntgaben.
Zwar bleibe die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
gesetzlicher Auftrag der BA; jedoch seien solche Über- wachungen
nicht gängige Praxis gewesen und nur in wenigen
Aus- nahmefällen bei schwerem Miss- brauchsverdacht
eingesetzt worden und auch in Zukunft sollen Observationen dieser Art „
im Auftrag der BA nicht stattfinden“. Dennoch wurde eingeräumt, bereits
Detektive zur Aufklärung besonders schwerer Fälle eingesetzt zu haben.
Zuvor hat das Bundesarbeitsministerium bereits die
verdeckte Beobachtung mutmaßlicher Sozialhilfebetrüger gestoppt.